Informationen

Nichts tun ist keine Lösung wenn man möchte, dass es so läuft wie man es sich vorstellt!

Bestimmen Sie, welche Person sich um Ihre Angelegenheiten kümmern und Ihren Willen vertreten soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen.  Die bevollmächtigte Person muss Ihren Willen einhalten.

Mit einer Vollmacht vertritt ein Bevollmächtigter Ihre Interessen, so wie Sie diese niedergeschrieben haben. Hierbei hat er Ihren Willen einzuhalten.

Ohne eine Vollmacht ernennt ein Gericht einen Betreuer. Dieser trifft nun Entscheidungen. Keinesfalls ist sichergestellt, dass dieser Betreuer Sie kennt. Oft wird es ein Ihnen unbekannter Anwalt sein.

Wenn Sie verheiratet sind bedeutet es nicht automatisch, dass Ihr(e) Ehepartner/Ehepartnerin für Sie entscheiden darf.

Juristisch geprüfte Dokumente zum Festpreis:

Bei uns erhalten Sie eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und ggf. eine Sorgerechtsverfügung zum garantierten Festpreis.

  • 200 Euro einmalig für eine Einzelperson
  • 290 Euro einmalig für ein Ehepaar bzw. eine eheähnliche Lebensgemeinschaft


Änderungs- und Archivierungsservice (optional buchbar):

Zum jährlichen Preis von 30,00 Euro pro Person beinhaltet dieser Service:

  • Die jährliche Überprüfung, ob gesetzliche Änderungen eine Änderung der Dokumente notwendig machen
  • Die Information über gesetzliche Änderungen
  • Die Erzeugung neuer Dokumente, falls gesetzliche Änderungen die Erstellung neuer Dokumente erfordern
  • Die elektronische Archivierung Ihrer Dokumente, damit der jederzeitige Zugriff von jedem Ort der Welt möglich ist
  • Die Erstellung einer Notfallkarte, über die rund um die Uhr die gespeicherten Dokumente angezeigt werden können